Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 GELTUNGSBEREICH

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen der B&B Gebäudeservice GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“), soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.

§ 2 VERTRAGSABSCHLUSS

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung oder mit Beginn der Ausführung der Leistung zustande.

§ 3 LEISTUNGSUMFANG

Der Leistungsumfang ergibt sich aus der individuellen Vereinbarung (z. B. Angebot, Leistungsverzeichnis, Einzelauftrag).
Typische Leistungen des Auftragnehmers sind insbesondere:
Hausmeisterdienste
Gebäudereinigung und Sonderreinigung
Garten- und Außenanlagenpflege
Winterdienst
Serviceleistungen (z. B. Mülltonnenservice, Kleintransporte, Entrümpelungen)
Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.

§ 4 LEISTUNGSERBRINGUNG

Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen fachgerecht und mit üblicher Sorgfalt.
Arbeitszeiten und Ausführungsmodalitäten richten sich nach den betrieblichen Möglichkeiten sowie nach den Witterungs- und Objektbedingungen.
Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die für die Leistungserbringung notwendigen Zugänge zu Gebäuden, Flächen und Anlagen rechtzeitig gewährleistet sind.
Beim Winterdienst ist der Auftragnehmer bemüht, die vereinbarten Flächen innerhalb angemessener Zeiträume zu räumen oder zu streuen. Ein Anspruch auf absolute Schneefreiheit oder völlige Glättefreiheit besteht jedoch nicht.

§ 5 VERGÜTUNG UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Die Vergütung richtet sich nach den individuell vereinbarten Preisen.
Zahlungen sind – sofern nicht anders vereinbart – spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie Mahngebühren zu berechnen.
Aufrechnungen oder Zurückbehaltungsrechte sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
Sollten Rechnungen aus bestehenden Dienstleistungsverträgen nicht ordnungsgemäß beglichen werden, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Arbeiten unverzüglich einzustellen, bis alle offenen Forderungen vollständig ausgeglichen sind.

§ 6 HAFTUNG

Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die er oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben, nach den gesetzlichen Vorschriften.
Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); die Haftung ist in diesem Fall auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Für Schäden durch höhere Gewalt, witterungsbedingte Leistungsausfälle oder durch nicht erfüllte Mitwirkungspflichten des Auftraggebers übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
Haftungsansprüche sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Schadenseintritt, schriftlich geltend zu machen.

§ 7 MÄNGELANZEIGE

Beanstandungen oder Mängel sind vom Auftraggeber unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Leistungserbringung, schriftlich anzuzeigen.
Bei berechtigten Mängeln hat der Auftragnehmer das Recht zur Nachbesserung.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Rechnungsbeträge eigenmächtig zu kürzen oder Zahlungen zurückzuhalten, sofern nicht zuvor eine Mängelanzeige erfolgt ist und der Auftragnehmer Gelegenheit zur Nachbesserung hatte.

§ 8 VERTRAGSDAUER UND KÜNDIGUNG

Verträge können befristet oder unbefristet geschlossen werden.
Unbefristete Verträge können von beiden Parteien mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 9 EINSATZ VON SUBUNTERNEHMERN

Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Durchführung der vereinbarten Leistungen nach eigenem Ermessen Subunternehmer einzusetzen.
Auch in diesem Fall bleibt der Auftragnehmer alleiniger Vertragspartner des Auftraggebers und verantwortlich für die ordnungsgemäße Leistungserbringung.
Durch den Einsatz von Subunternehmern entstehen dem Auftraggeber keine zusätzlichen Kosten.

§ 10 DATENSCHUTZ

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, BDSG). Näheres ergibt sich aus der Datenschutzerklärung, die auf der Webseite des Auftragnehmers abrufbar ist.

§ 11 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.